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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Dokumentvorschau
Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 4. Verwaltungsgerichtshof

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 4 gilt nach § 28 Abs 5 erster Satz BFGG sinngemäß für in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes fallende Angelegenheiten.

§ 4 Abs 1 betrifft am noch offene VwGH-Beschwerdefristen. In solchen Fällen kann die Revision bis zum Ablauf des erhoben werden; solche Revisionen sind unmittelbar beim VwGH einzubringen (nach dem ersten Satz des § 4 Abs 5).

Für solche Revisionen in Angelegenheiten, die ab in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes fallen, enthält § 28 Abs 5 zweiter Satz BFGG eine Sonderbestimmung für die beim Bundesfinanzgericht (rechtzeitig) eingebrachten Revisionen. Sie gelten auch gegenüber dem VwGH als rechtzeitig eingebracht. Diese Sonderbestimmung verhindert Rechtsnachteile für jene Parteien, die von der Grundregel des § 24 Abs 1 erster Satz VwGG (idF BGBl I 2013/33) ausgehend in Unkenntnis des § 4 Abs 5 erster Satz des Übergangsgesetzes die Revision beim Verwaltungsgericht einbringen.

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