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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 85f.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Die Regelung, dass die Zollämter die Fristenverordnung sowie die Regelungen des ZollR-DG über das Rechtsbehelfsverfahren auch anzuwenden haben, wenn sie nicht in Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes (des ZollR-DG) tätig werden, soll auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht anwendbar sein.

§ 2 Abs 3 ZollR-DG lautet:

„(3) Auf Fristen, die im Zollrecht oder in Entscheidungen im Rahmen des Zollrechts festgesetzt werden, ist die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. EG Nr. L 124 vom , S. 1, (Fristenverordnung) anzuwenden.“

Das Inkrafttreten der Neufassungen ist in § 120 Abs 1t ZollR-DG wie folgt geregelt:

(1t) Die §§ 85a bis 85f in der Fassung des BGBl. I Nr. 14/2013 treten mit in Kraft.

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