Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 85d.
Aufgrund der erforderlichen Zweistufigkeit des Verfahrens gemäß Art 243 Abs 2 Zollkodex soll nach den Gesetzesmaterialien die in § 262 Abs 2 bis 4 BAO vorgesehene Möglichkeit des Unterbleibens einer Beschwerdevorentscheidung nicht zur Anwendung gelangen.