Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 168.
§ 168 FinStrG wurde durch das FVwGG 2012 lediglich in dessen Abs 3 geändert. Die Änderung betrifft nur die Anpassung an die Begriffe des Beschwerdeverfahrens (Beschwerde statt Rechtsmittel).