Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 159.
§ 159 FinStrG (idF FVwGG 2012) entspricht inhaltlich der bisherigen Rechtslage.
Die Stellung des Amtsbeauftragten im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht soll dessen bisheriger Stellung im Rechtsmittelverfahren beim unabhängigen Finanzsenat entsprechen.