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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 152.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 152 Abs 1 und 2 FinStrG (idF FVwGG 2012) entspricht inhaltlich der bisherigen Rechtslage (nur terminologische Anpassungen).

Neu ist im Finanzstrafverfahren die Möglichkeit der Säumnisbeschwerde (§ 152 Abs 3 FinStrG). Sie ist eine Beschwerde iSd Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG (Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde). Die diesbezüglichen Bestimmungen entsprechen im Wesentlichen den einschlägigen Bestimmungen der §§ 27 Abs 1 und 42 Abs 4 VwGG (idF vor BGBl I 2013/33).

Solche Säumnisbeschwerden setzen voraus, dass über im FinStrG vorgesehene Anträge nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden ist.

Dies betrifft insbesondere Anträge auf

Zur Einbringung der Säumnisbeschwerde siehe § 150 Abs 3 FinStrG. Die Inhaltserfordernisse für Säumnisbeschwerden sind in § 153 Abs 4 FinStrG geregelt.

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