Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 306.
Die Aufhebung des § 306 BAO durch das FVwGG 2012 erfolgte, weil dieser Bestimmung keine normative Bedeutung zukommt. Diese Aufhebung ist zufolge § 323 Abs 36 BAO bereits mit in Kraft getreten.