Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 17. Evidenzstelle
§ 17 Abs 1 BFG entspricht sinngemäß § 10 Abs 4a UFSG.
Die Dokumentierung hat „alle“ Erkenntnisse und Beschlüsse zu umfassen, somit auch jene, die nicht zu veröffentlichen sind.