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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Dokumentvorschau
Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 303.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

1. Einleitung

Die Regierungsvorlage zum FVwGG 2012 (2007 BlgNR 24. GP, 22) nennt folgende Gründe für die Änderung der Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens:

  • Vereinfachung des Verfahrensrechtes,

  • rechtspolitische (bzw sogar verfassungsrechtliche) Bedenken gegen die Unterschiede bei der Wiederaufnahme auf Antrag und jener von Amts wegen,

  • Harmonisierung der Rechtslage mit den anderen Verfahrenstiteln der BAO (insbesondere mit den §§ 293, 293b, 295a und 299 BAO).

Folgende Unterschiede bei der Wiederaufnahme auf Antrag und jener von Amts wegen sind nach bisheriger Rechtslage zu nennen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Auf Antrag
Von Amts wegen
setzt Rechtskraft voraus
bereits vor Rechtskraft zulässig
Bewilligung liegt nicht im Ermessen
Verfügung liegt im Ermessen
grobes Verschulden der Partei beim Neuerungstatbestand verhindert Wiederaufnahme
Verschulden der Partei kein Hindernis für Wiederaufnahme
nach Maßgabe des § 304 auch nach Ein­tritt der Verjährung zulässig
Grundsätzlich nur vor Eintritt der Ver­jährung zulässig
Frist für Antrag (3 Monate ab nachweis­licher Kenntniserlangung vom Wieder­aufnahmsgrund)
keine vergleichbare Frist für die Abga­benbehörde
Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht
Anregung einer amtswegigen Wieder­au...

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