Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 15. Präsidialbüro
Das Präsidialbüro soll den optimalen Support der Präsidentin und des Vizepräsidenten sowie der Leiter der Außenstellen gewährleisten. Insbesondere bei den Aufgaben der Präsidentin in § 5 BFGG wie Justizverwaltungssachen, Vertretung nach außen usw hat das Präsidialbüro unterstützende Funktion.
Die Tätigkeit des Präsidialbüros wird von dessen Leiter überwacht.
§ 15 Abs 1 erster Satz BFGG entspricht § 17 Abs 1 AsylGHG, § 15 Abs 2 BFGG sinngemäß § 17 Abs 3 letzter Satz AsylGHG.