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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 278.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 278 BAO (idF FVwGG 2012) regelt, wann über Bescheidbeschwerden vom Verwaltungsgericht mit Beschluss zu entscheiden ist. Die meritorische Entscheidung (durch Erkenntnis) ist in § 279 BAO geregelt.

§ 278 Abs 1 lit a und b BAO nennt folgende Formalentscheidungen, die mit Beschluss zu erfolgen haben:

Haben keine solchen Beschlüsse (Formalentscheidungen) zu erfolgen, so kommen in Betracht

  • Beschluss über die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (nach § 278 Abs 1 BAO) oder

  • meritorische Entscheidung mit Erkenntnis (§ 279 BAO).

Die Regelung der Aufhebung unter Zurückverweisung entspricht im Wesentlichen jener im bisherigen § 289 Abs 1 BAO. Abweichend hievon enthält der letzte Satz des § 278 Abs 1 BAO ein Verbot der Aufhebung (in Übereinstimmung mit Art 130 Abs 4 Z 2 B-VG idF BGBl I 2012/51).

Im Unterschied zum zweiten Satz des § 289 Abs 1 BAO aF normiert § 278 Abs 3 BAO nunmehr die Bindung an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss dargelegte Rechtsanschauung nur gegenüber Abgabenbehörden (im weiteren Verfahren), nicht jedoch auch g...

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