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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Dokumentvorschau
Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 14. Gerichtsabteilungen

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 14 BFGG birgt eine Neuerung in sich, die ebenfalls die Umstellung von einer Verwaltungsbehörde auf ein Gericht dokumentiert: eine Gliederung des Bundesfinanzgerichtes in Gerichtsabteilungen. Nach dem Beispiel der ordentlichen Gerichte sind nun auch für das Bundesfinanzgericht Gerichtsabteilungen einzurichten. Dadurch soll die Einbettung einer effizienten Geschäftsverteilung ermöglicht bzw unterstützt werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht wird über Gerichtsabteilungen verfügen (§ 16 BVwGG).

Zu betonen ist dabei, dass für jeden einzelnen Richter sowie für jeden Senat eine Gerichtsabteilung einzurichten ist. Für Präsidentin bzw Vizepräsident ist eine Gerichtsabteilung nur mit deren bzw dessen Zustimmung zu eröffnen.

Auch beim Bundesverwaltungsgericht ist die Einrichtung von Gerichtsabteilungen für jeden Richter und Senat gemäß § 16 Abs 1 BVwGG zu führen. Wie beim Bundesfinanzgericht überlässt es auch das Bundesverwaltungsgericht der Zustimmung seines Präsidenten bzw Vizepräsidenten, eine Gerichtsabteilung zu eröffnen, geht aber noch einen Schritt weiter und ermöglicht ebenfalls bei Zustimmung auch die Eröffnung einer Gerichtsabteilung für den Leiter der Controlling...

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