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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 261.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 261 BAO (idF FVwGG 2012) regelt (abgesehen von § 256 Abs 3 BAO), wann Beschwerden als gegenstandslos zu erklären sind.

§ 261 BAO sieht solche Gegenstandsloserklärungen vor in Fällen, in denen dies bereits bisher gesetzlich angeordnet ist. Eine solche Anordnung enthielt § 274 zweiter Satz BAO.

An die Stelle des angefochtenen Bescheides tretende Bescheide (iSd § 261 Abs 1 lit a BAO) sind vor allem

§ 261 Abs 1 lit b BAO sieht die Gegenstandsloserklärung vor, wenn dem Beschwerdebegehren in einem den angefochtenen Bescheid abändernden oder aufhebenden Bescheid Rechnung getragen wird.

Solche abändernden Bescheide sind insbesondere berichtigende (zB gemäß § 293 BAO) oder gemäß § 295a BAO abändernde Bescheide. Solche Bescheide treten nicht an Stelle des berichtigten bzw abgeänderten Bescheides; sie treten vielmehr hin...

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