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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Dokumentvorschau
Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 260.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Die im § 260 Abs 1 BAO geregelten Bescheidbeschwerden betreffenden Zurückweisungsgründe entsprechen inhaltlich den bisher für Berufungen geltenden Gründen des § 273 Abs 1 BAO.

§ 260 Abs 1 BAO ist sinngemäß anzuwenden auf

Für Säumnisbeschwerden ist nur § 260 Abs 1 lit a BAO sinngemäß anzuwenden (nach § 284 Abs 7 lit b BAO).

Die Zurückweisung hat (ab ) zu erfolgen

Unzulässig (iSd § 260 Abs 1 lit a BAO) ist eine Beschwerde beispielsweise bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters. Zur Beschwerdebefugnis siehe die §§ 246, 248, 283 Abs 1 und 284 Abs 1 BAO.

Mit Bescheidbeschwerde anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Beschwerden, die sich gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter richten, unzulässig. Dies betrifft etwa Beschwerden gegen

Anfechtbar ist nur der Spruch des Bescheides. Daher sind ausschließlich gegen die Begründung gerichtete Beschwerden unzulässig.

Wird ein Bescheid ungeachtet eines wirks...

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