Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 259.
Der Inhalt des § 259 BAO wurde durch das FVwGG 2012 nicht geändert. Es erfolgten lediglich terminologische Anpassungen (Bescheidbeschwerde statt Berufung, Beschwerdebegehren statt Berufungsbegehren, Beschwerdeverfahren statt Berufungsverfahren).