Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 258.
Nach dem bisherigen § 258 Abs 1 BAO war die Beitrittserklärung (nur) schriftlich zu erklären. Die Neufassung durch das FVwGG 2012 erlaubt auch mündliche Beitrittserklärungen.
Die anderen Änderungen im § 258 BAO sind terminologische Anpassungen (Bescheidbeschwerde statt Berufung, Erkenntnis statt Berufungsentscheidung).