Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 253.
§ 253 BAO übernimmt den Inhalt des bisherigen ersten Satzes des § 274 BAO.
Der zweite Satz des § 253 BAO verallgemeinert die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide (§ 21 Abs 3 UStG 1994) betreffende Rechtsprechung. Dies dient der Rechtssicherheit und der Verhinderung unterschiedlicher Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.