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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 244.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 244 BAO wurde durch das FVwGG 2012 lediglich terminologisch angepasst (Bescheidbeschwerde statt Berufung im zweiten Satz).

Nach § 25a Abs 3 VwGG (idF BGBl I 2013/33) ist gegen verfahrensleitende Beschlüsse eine abgesonderte Revision nicht zulässig. Sie können erst in der Revision gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis angefochten werden.

Nach § 88a Abs 3 VfGG (idF BGBl I 2013/33) ist gegen verfahrensleitende Beschlüsse eine abgesonderte Beschwerde nicht zulässig. Sie können erst in der Beschwerde gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis angefochten werden.

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