Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 243.
§ 243 BAO (idF FVwGG 2012) berücksichtigt, dass als Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) Rechtsmittel gegen Bescheide nicht mehr Berufungen, sondern Beschwerden sind. In § 243 BAO werden solche Beschwerden als Bescheidbeschwerden bezeichnet.