Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 228.
Die im § 228 BAO normierte Ausnahme von der Mahnpflicht wurde mit dem FVwGG 2012 (ebenso wie in § 227 Abs 1 lit a BAO) erweitert auf Fälle, in denen der Abgabepflichtige auf elektronischem Weg davon in Kenntnis gesetzt wird, dass auf dem Abgabenkonto Buchungen erfolgt sind.