Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 205a. Beschwerdezinsen
Die Änderung des § 205a BAO durch das FVwGG 2012 ist im Wesentlichen nur eine terminologische (zB Beschwerdezinsen statt Berufungszinsen). Wie bisher ist diese Bestimmung (nach § 205b BAO) für Landes- und Gemeindeabgaben nicht anwendbar.