Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 191.
Die Änderungen in § 191 Abs 1 und 3 BAO durch das FVwGG 2012 tragen der Aufhebung der §§ 187 und 189 BAO Rechnung.
Die Änderung des § 191 Abs 5 BAO durch das AbgÄG 2012 erfolgt aus denselben Gründen wie die Änderung in § 188 Abs 5 BAO durch dasselbe Bundesgesetz. Der letzte Satz des § 191 BAO (idF BGBl I 2013/70) entspricht dem letzten Satz des § 188 Abs 5 BAO.