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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 2. Sitz

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Es handelt sich beim Bundesfinanzgericht - wie auch schon bisher beim UFS - um eine bundesweite Behörde mit sieben Standorten.

Allerdings ist in Wien nur mehr der Sitz und keine Außenstelle mehr. Damit sollte nach 2049 BlgNR 24. GP, 3, eine Angleichung an das Bundesverwaltungsgericht sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit, soweit diese Außensenate kennt, herbeigeführt werden.

Nach § 13 Abs 13 BFGG gelten der Sitz und die Außenstellen als Dienststellen iSd § 13 Volksgruppengesetz. Dies entspricht dem bisherigen § 1 Abs 4 UFSG.

Zur Leitung der Außenstellen siehe § 7 BFGG.

Nach § 3 Abs 3 letzter Satz BFGG ist die Dienststelle der Präsidentin und des Vizepräsidenten Wien, da sich dort der Sitz des Bundesfinanzgerichtes befindet.

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