Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 187.
Die Aufhebung des § 187 BAO (gesonderte Feststellung von Einkünften) durch das FVwGG 2012 dient der Rechtsbereinigung, weil diese Bestimmung keine praktische Bedeutung mehr hat. § 187 BAO war nämlich gemäß § 323 Abs 6 BAO auf Einkünfte ab 1997 nicht mehr anzuwenden.