Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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1. Bundesfinanzgerichtsgesetz
Die Bestimmungen des BFGG basieren auf den organisations- und verfahrensrechtlichen Vorschriften der BAO, des UFSG, des AsylGHG usw wie zB die Bestimmungen über die Senate in § 12 BFGG zeigen: Bislang waren die Senate und deren Zusammensetzung in den Bestimmungen der §§ 263 272 BAO geregelt. Nunmehr finden sich die Regelungen der Senate insbesondere in § 12 BFGG. Eine bedarfsgerechte Gliederung der Organisation und des Verfahrens des Bundesfinanzgerichtes findet sich in diesem Gesetz wieder.
Parallel dazu ist auch für das Bundesverwaltungsgericht in einem dementsprechenden Gesetz, dem Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG), die Organisation bzw das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht normiert.
Im Folgenden wird das neue BFGG idF BGBl I 2013/70 vollständig dargestellt und kommentiert.