Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 122.
Die Änderung im § 122 Abs 1 BAO durch das FVwGG 2012 (Wegfall der Wortfolge „erster Instanz“) berücksichtigt, dass ab keine Abgabenbehörden „zweiter Instanz“ mehr existieren.