Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 104.
Der bisherige § 104 BAO normiert Mitteilungspflichten gegenüber Abgabenbehörden erster Instanz. Da ab keine Abgabenbehörden zweiter oder erster Instanz, sondern nur mehr Abgabenbehörden existieren, wurde mit dem FVwGG 2012 im ersten Satz des § 104 BAO die Wortfolge „erster Instanz“ aufgehoben.