Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 103.
Nach § 103 Abs 2 BAO sind bestimmte, zivilrechtlich zulässige Einschränkungen von Zustellungsbevollmächtigungen Abgabenbehörden gegenüber unwirksam. Diese Einschränkungen sollen (zufolge FVwGG 2012) auch gegenüber den Verwaltungsgerichten gelten.