Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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Artikel 136.
Die Organisation der beiden Verwaltungsgerichte des Bundes sind im Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BGBl I 2013/10) bzw im Bundesfinanzgerichtsgesetz (BGBl I 2013/14, Art 1) geregelt.
Die einheitliche Regelung des Verfahrens iSd Art 136 Abs 2 B-VG erfolgte durch das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz VwGVG (BGBl I 2013/33).
Die bundesgesetzliche Regelung des Verfahrens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte im Wege von Novellierungen der BAO (FVwGG 2012, Art 2). Dort ist auch das Abgabenverfahren vor den Verwaltungsgerichten der Länder geregelt. Wegen Art 118 Abs 4 zweiter Satz B-VG enthält die BAO in ihrem § 288 Bestimmungen über das Berufungsverfahren, wenn ein zweistufiger Instanzenzug für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden besteht.