Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 78.
Die lediglich terminologische Neufassung des § 78 Abs 1 BAO durch das FVwGG 2012 berücksichtigt, dass ab Beschwerdeverfahren, Beschwerde und Beschwerdeführer zu nennen sind (an Stelle von Berufungsverfahren, Berufung und Berufungswerber).