Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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Artikel 129. Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat das sogenannte „9+2-Modell“ verwirklicht.
Die neun Landesverwaltungsgerichte ersetzen die neun unabhängigen Verwaltungssenate der Länder. Zu den neuen Zuständigkeiten dieser Gerichte gehören ua Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben.
Mit BGBl I 2012/51 aufgelöste unabhängige Verwaltungsbehörden der Länder sind zB:
Berufungskommission in Abgabensachen nach § 5 Abs 1 Tiroler Abgabengesetz (TAbgG),
Abgabenberufungskommission nach § 203 des Gesetzes über das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR).
Die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes ergibt sich vor allem aus Art 131 Abs 3 B-VG und aus § 1 BFGG.