Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neugestaltung des Bühnenarbeitsrechts
Außerkrafttreten des Schauspielergesetzes und Schaffung eines Theaterarbeitsgesetzes
Mit ist das Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG), BGBl. I Nr. 100/2010, in Kraft getreten, mit dem das Rechtsverhältnis zwischen Theaterunternehmen und Mitgliedern aufbauend auf dem aus dem Jahr 1922 stammenden SchauspG geregelt wird. Das Bühnenarbeitsrecht wurde damit modernisiert und an die zwischenzeitigen Entwicklungen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und der europarechtlichen Vorgaben sowie der Theaterpraxis angepasst. Im Folgenden werden der Geltungsbereich, die Regelungen zur Entlohnung und zur Arbeitsverhinderung sowie das Verhältnis des TAG zu anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen dargestellt.
Allgemeines
Mit dem Inkrafttreten des TAG tritt das SchauspG abgesehen von einigen Ausnahmen außer Kraft. Ersteres gilt sowohl für Bühnenarbeitsverhältnisse, die nach dem abgeschlossen werden, als auch für zum bestehende Arbeitsverhältnisse i. S. d. § 1 Abs. 1 SchauspG. Die in anderen Bundesgesetzen getroffenen Verweise auf das SchauspG gelten künftig als Verweise auf das TAG (§ 46 Abs. 6 TAG).
Geltungsbereich
Gem. § 1 Abs. 1 TAG gilt das Gesetz für das Arbeitsverhältnis von Personen, die sich einem Theaterunternehmer zur Leistung künstlerischer Arbeiten in einem oder mehreren Kunstfächern zu...