ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2022
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§ 41a Sozialversicherungsprüfung
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Prüfgegenstand der Sozialversicherungsprüfung: Gegenstand der Sozialversicherungsprüfung sind die Einhaltung der Versicherungs-, Melde- und Beitragsbestimmungen der SV, die Beiträge nach dem BMSVG sowie die richtige Abfuhr von Lohn- und Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Im Rahmen der Prüfung durch die ÖGK kommt dem Finanzamt fur die Lohnsteuerprüfung bzw der erhebungsberechtigten Gemeinde fur die Kommunalsteuerprüfung die fachliche Weisungsbefugnis über das Prüfungsorgan der ÖGK zu. Diese Regelung unterscheidet sich von der „Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben“ nach der Rechtslage vor dem ZPFSG. Mit ihr wird der vom Verfassungsgerichtshof (G 78-81/2019) als notwendig erachtete Einfluss der zuständigen Behörde auf Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens auch für die Finanzämter und die Gemeinden sichergestellt. (480/A 26. GP, 9; vgl auch Neumann, Aus PLAB wird PLB, ZAS 2020/45)
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Rechtsschutz: Über die iR der Sozialversicherungsprüfung erhobenen Prüfergebnisse kann der DG die bescheidmäßige Vorschreibung verlangen (vgl § 410 Abs 1 Z 7 für Sozialversicherungsbeiträge). Die KVT habe...