ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2022
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§ 434 Aufgaben der Landesstellenausschüsse
1
Die Bestimmung betrifft die Verwaltungskörper und deren Kompetenzen, nicht die Organisation der damit verbundenen Büroaufgaben (dazu s § 432 Rz 1). In organisatorischer Hinsicht sind die LSA, obwohl sie in § 419 als eigene Verwaltungskörper genannt sind, in die Organisation des jeweiligen SVT und dessen VR eingebunden.
2
Die Geschäftsführung der LSA ist nach Abs 2 durch die „einheitlichen Grundsätze und Vorgaben des Verwaltungsrates“ determiniert (§ 432 Rz 3). Der VR kann nach Abs 5 an die LSA Weisungen erteilen und Beschlüsse der LSA aufheben (übernommen aus § 435 Abs 2 aF). Die Geschäftsordnung der LSA ist durch Vorgaben der EGVVR determiniert, nicht zuletzt, um Terminkonflikte und unzweckmäßige Unterschiede in Details zu vermeiden.
3
Bei Gefahr im Verzug können dringende Angelegenheiten durch vorläufige Verfügung des Obmanns (§ 432 Rz 3) oder, soweit in der Satzung vorgesehen, auch durch Maßnahmen des leitenden Angestellten besorgt werden (zB nach § 7 Abs 4 der Satzung ÖGK).
4
Eine Delegierung von Aufgaben ist ähnlich wie beim VR nach § 432 Abs 1 (soweit sie nicht bereits in den EGVVR verankert ist), an den Vorsitzenden des LSA oder an das Büro d...