zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4436-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 411 Wirkung der Bescheide der Krankenversicherungsträger in anderen Versicherungen

Johannes Derntl

1

Ausgangslage: Diese Bestimmung wurde geschaffen, um den anderen SVT, für die gem § 409 die KVT tätig werden, sowie den Landesgeschäftsstellen des AMS die Möglichkeit einzuräumen, ihre Rechte im Verwaltungsverfahren selbst wahrzunehmen. So kommt zB im Verfahren über die KV-Pflicht einer Person den UVT Parteistellung zu, denn sie haben aufgrund ihrer Leistungspflichten ein rechtliches Interesse in diesen Angelegenheiten (VwGH ÖJZ 1960, 501 Nr 57). Das AMS wird zwar in § 409 nicht angeführt; da die AlV-Pflicht in § 1 AlVG aber an die KV-Pflicht anknüpft, ist die Einbeziehung des AMS in § 411 nicht zu beanstanden (Kneihs in SV-Komm § 411 Rz 5, 7 mwN; die Parteistellung der [damals] Landesarbeitsämter bejahend schon VwGH ÖJZ 1960, 416 Nr 35). Mit Einführung der Bundesverwaltungsgerichte wurde die Parteistellung auch auf deren Verfahren ausgedehnt.

2

Angelegenheiten iSv § 411: § 411 befindet sich in Abschnitt III „Verfahren in Verwaltungssachen“, die wiederum in § 355 umschrieben werden. Allein diese Verwaltungssachen sind somit Gegenstand der Regelung. Ihr Kernbereich sind Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereich...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.