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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4436-3

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 338 Regelung durch Verträge

Markus Kletter

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
19
II.
Zum Regelungsumfang des sechsten Teils
1013
III.
Schranken der Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner
13a22
IV.
Gesundheitsplanung (ÖSG, RSG und Großgeräteplan [Abs 2a])
2325
V.
Informationserteilung, Vertragspartnerkontrolle
2628

I. Grundsätzliches

1

Die Regelung der Beziehungen zwischen der SV und ihren Vertragspartnern bleibt zwar dem freien Vertragswillen beider Teile überlassen, die Gesetzgebung kann aber nicht darauf verzichten, Anweisungen zu geben, wie die Regelung dieser Beziehungen grds zu erfolgen hat (AB 613 BlgNR 7. GP, 30). Der sechste Teil des ASVG knüpft an die Bestimmungen des 10. Abschnittes des Sozialversicherungs-Überleitungsgesetzes 1947 (SV-ÜG, BGBl 1947/142) an (s Rz 13).

2

Systemwahl und Grundrechte: Der Gesetzgeber hat einen großen rechtspolitischen Spielraum auch in der Gestaltung der Gesundheitsversorgung: Er kann ein hoheitliches System einrichten (zB Ärzte durch Hoheitsakt zur Versorgung zulassen) oder privatrechtliche Verträge vorsehen und diese näher regeln. Hat er sich für ein Vertragssystem entschieden, unterliegen ges Eingriffe in begründete Privatrechte aber den Einschränkungen des Eigentumsschutzes (Art 5 StGG) und ...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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