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ASoK 3, März 2019, Seite 118

Melde- und beitragsrechtliche Behandlung nebenberuflich Lehrender an Erwachsenenbildungseinrichtungen

Artner, Meldung und Abrechnung nebenberuflicher Trainer im Erwachsenenbildungsbereich, PV-Info 2/2019, 7.

Nebenberuflich Lehrenden und Vortragenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen wird durch die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl II 2002/409 in der Fassung BGBl II 2013/493, die aufgrund der Gesetzesermächtigung des § 49 Abs 7 ASVG ergangen ist, eine beitragsfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 537,78 Euro monatlich zugestanden. Die Beurteilung, ob eine Pflichtversicherung eintritt bzw eine Anmeldung zu erstatten ist, erfolgte in der Vergangenheit (im Hinblick auf den Versicherungsgedanken natürlich problematisch) im Nachhinein anhand des durchschnittlichen monatlichen Honorars pro Bildungshalbjahr.

Durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung seit kann diese pragmatische Vorgangsweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Anmeldungen sind daher auch hier vor Arbeitsantritt zu erstatten und die Beiträge monatsgenau abzurechnen. Im angeführten Beitrag werden die Änderungen anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltungsp...

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