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Erhöhung der Überbrückungsabgeltung
Bei der diesjährigen Kollektivvertragsrunde wurde mit der Gewerkschaft Bau-Holz vereinbart, dass die Überbrückungsabgeltung angehoben wird, um den tatsächlichen Verbleib in einem Beschäftigungsverhältnis für ältere Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Vor Kurzem wurde die entsprechende Verordnung kundgemacht (BGBl II 2019/289, ausgegeben am ).
Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld wurde mit einer Novelle zum BUAG (BGBl I 2013/137, ausgegeben am ) neu eingeführt (Grafeneder, Überbrückungsgeld für Bauarbeiter, PV‑Info 8/2013, Seite 15 ff). Die Bestimmungen zum Überbrückungsgeld sind stufenweise in Kraft getreten. Seit mussten die Arbeitgeber Zuschläge abführen, um den Aufbau eines Kapitalpolsters zu finanzieren. Seit sind die Bestimmungen zum Überbrückungsgeld vollumfänglich in Kraft; seit diesem Tag können Leistungen bezogen werden, um die Lücke zwischen dem tatsächlichen Ausscheiden von Bauarbeitern aus dem Berufsleben und der Inanspruchnahme einer Alterspension zu schließen. Für Arbeiter über 50 Jahre sollte damit der Verbleib in der Bauwirtschaft attraktiver werden. Dieses Ziel scheint durch die Einführung dieses Sachbereichs tatsächlich erreicht worden zu sein. Die Beschäftigungssta...