ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2022
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§ 18a Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
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Dem einfachen Gesetzgeber steht es frei, zu bestimmten, ab wann er Personen aus familienpolitischen Gründen für Zeiten der Kindererziehung (und ‑pflege) oder der Pflege eines behinderten Kindes die Selbstversicherung in der PV ermöglicht. Die Beschränkung der Selbstversicherungsmöglichkeit in der PV für Zeiten der Kindererziehung (und ‑pflege) nach § 18 bzw der Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ist daher nicht verfassungswidrig (10 ObS 89/92).
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Der Begriff „gemeinsamer Haushalt“ wurde durch das SVAG, BGBl I 2015/2 durch den Begriff „häusliche Umgebung“, wie er sich auch im § 18b findet, ersetzt. Das FLAG hingegen kennt nur den Begriff „Haushalt“; § 2 Abs 2 und 5 FLAG, demgem kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind iR einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, VwGH 96/14/0006, 2006/13/0120) an.
2a
Weder § 18b noch § 18a sehen im Fall eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine laufende Leistung aus einer eigenen gesetzl PV einen Ausschluss von der jeweiligen Selbstversicherung in der Angehörigenpflege vor (VwGH Ro 2020/08/0004).
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Kind: Der Verweis a...