zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4436-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 149 Beziehungen zu anderen als in genannten Krankenanstalten

Ferdinand Felix

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Inanspruchnahme von nicht landesgesundheitsfonds- finanzierten KA (Abs 1)
2
III.
Verwendung der e-card; Identitätsprüfung (Abs 2)
IV.
PRIKRAF-Krankenanstalten (Abs 3 und 3a)
36
V.
Weitere Vertragskrankenanstalten (Abs 3b)
7
VI.
Unfallkrankenhäuser der AUVA (Abs 4)
8
VII.
Kostenbeteiligungen (Abs 5)
9

I. Allgemeines

Neben den LGF KA existiert eine Vielzahl von Spitälern, die über andere Vertragskonstruktionen mit der Sozialversicherung verbunden sind. Bei den hier in Rede stehende KA handelt es sich ausschließlich um solche, die stationäre Anstaltspflege anbieten; ambulante Krankenbehandlung etwa in Ambulatorien wird nicht im Rahmen der Anstaltspflege (§ 144), sondern im Bereich der ärztlichen Hilfe (§ 135) erbracht. Rechtsgrundlage für die Beziehungen zu derartigen Krankenanstalten ist somit auch § 349 Abs 3. Ebenso nicht von dieser Regelung umfasst ist die Unterbringung in Krankenanstalten, die überwiegend der Rehabilitation dienen, im Rahmen medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation (§§ 154a Abs 2 Z 1, 172 Abs 2 und 302 Abs 1 Z 1) oder der Gesundheitsvorsorge (§ 307d Abs 2 Z 2).

II. Inanspruchnahme von ...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.