ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 108k Anpassung der Leistungen von Amts wegen
1
Es ist daher darüber auch kein Bescheid zu erlassen. Zur Frist für ein dennoch mögliches Verlangen auf Bescheiderlassung bis Ablauf des betr Kalenderjahres s § 367 Abs 3.