ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 84c Beteiligung an der Zielsteuerung-Gesundheit
1
Gesetzliche Ermächtigung iSd § 81. Siehe die Aufgaben nach § 30c Abs 1 Z 9, § 84a (siehe dort ua Rz 1 aE) und die Einbindung von VerwK nach § 434 Abs 2 Z 1. Zu Vertragsabschlüssen vgl auch § 459e.