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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4436-3

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 68 Verjährung der Beiträge

Johannes Derntl

Übersicht


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I.
Allgemeines
13
II.
Feststellungsverjährung (Abs 1)
A.
Bewirkung der Feststellung
46
B.
Beginn und Dauer der Feststellungsfrist
710
C.
Unterbrechung und Hemmung
1.
Unterbrechung
11, 12
2.
Hemmung
13, 14
III.
Einforderungsverjährung (Abs 2)
A.
Beginn und Dauer
15, 16
B.
Unterbrechung und Hemmung
1722
IV.
Beitragsmithaftende
2325
V.
Judikatschuld
VI.
Grundbuch (Abs 3)

I. Allgemeines

1

Diese Bestimmung regelt die Verjährung der Feststellung und Einforderung von Beiträgen. Der VwGH betont, dass die Verjährungsbestimmung des Abs 1 lediglich das Recht auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen betrifft und auf die Feststellung der Versicherungspflicht nicht anzuwenden ist. Für Letztere sehe das Gesetz keine Verjährung vor, weshalb die Versicherungspflicht auch für Zeiträume festgestellt werden kann, für die bereits Feststellungsverjährung gem Abs 1 vorliegt (VwGH 2001/08/0053; Ra 2017/08/0059; so jetzt auch BMSK , ZAS-Jud 2009/15; aM noch BMAGS gem Pöltner/Pacic, § 68 Anm 2; zur Leistungsrelevanz dieser VZ betr die PV s § 68a und § 225 Rz 1). Eine Abweichung zu § 68 Abs 1 sieht das Pflege-Verfassungsgesetz (BGBl I 2008/43) in § 3 vor („Pflegeamnestie“).

2

I...

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