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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4311-3

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 341 Gesamtverträge

Markus Kletter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab
17a
II.
Die Parteien des GV und die Voraussetzungen seines Abschlusses
816
III.
Die Struktur des GV und seine Auslegung; der Mustergesamtvertrag (MGV)
1720
IV.
Der GV und der Leistungsanspruch des Versicherten
V.
Der Einzelvertrag (EV)
2226
VI.
Das Verhältnis von Gesamtvertrag und Einzelvertrag
2736
VII.
Einzelvertrag ohne Gesamtvertrag?
3742
VIII.
Das Verhältnis von Verordnungen der SV zu GV und EV
4351

I. Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab

1

Der GV beruht nicht auf Vertragsautonomie der vertragschließenden Parteien, sondern auf ges Ermächtigung; er kann daher nur Angelegenheiten regeln, die das G bestimmt und ist inhaltlich an Determinanten durch G und V gebunden (VfSlg 19.858). Nach hM und Rsp ist der GV ein privatrechtlicher (Normen-)Vertrag (§ 338 besagt dies) und keine V (folglich besteht keine Anfechtungsmöglichkeit vor dem VfGH: VfSlg 14.740). GV sind samt ihren Zusatzvereinbarungen als Rechtsquellen sui generis anzusehen, deren Zustandekommen zwar nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, die ihrem Inhalt nach jedoch G im materiel...

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