ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
12. Aufl. 2021
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§ 328 Abgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung
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Nach dieser Bestimmung sind nur die Kosten einer Behandlung einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung von Versicherten, die Anspruch auf Krankengeld haben, abzugelten. Bei Versicherten ohne Krankengeldanspruch und bei Angehörigen kommt nämlich ein Krankengeld überhaupt nicht in Betracht und kann auch nicht nach § 141 berechnet werden (Pöltner/Pacic, § 328 Anm 3).
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Ebenso wie der SVT gemäß § 328 berechtigt ist, gegenüber dem SH-Träger die Abgeltung des Ersatzanspruches für Krankenbehandlung mit einem Pauschalbetrag geltend zu machen, steht ihm dieses Recht auch gegenüber dem Schädiger zu, ohne dass es der Feststellung eines Deckungsfonds bedarf (RS 0084955). Die gem § 332 gebotene entsprechende Anwendung des § 328 bedeutet, dass ein Regressanspruch nur nach Maßgabe des Umfanges des auf Grund der Legalzession auf den SVT übergegangenen Anspruches besteht und dass § 332 Abs 4 nur als Spezialvorschrift zu § 332 Abs 1 angesehen werden kann (RS 0084964; vgl näher § 332 Rz 13).