ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
12. Aufl. 2021
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S. VVorwort zur 12. Auflage
Im Jahr 2020 beschränkte sich die Aktivität des Gesetzgebers im Wesentlichen auf Regelungen im Zusammenhang mit der Coronakrise, von deren Kommentierung wir – mit Ausnahme des § 733 – im Hinblick auf deren Befristung Abstand nehmen:
Das 2. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/16 enthält Beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber.
BGBl I 2020/21 enthält eine Änderung bei der Anpassung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für 2020.
Das 3. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/23 regelt den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und die Zuordnung von Dienstnehmern zur COVID-19-Risikogruppe.
Das 9. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/31 beinhaltet eine Novellierung betreffend das COVID-19-Risiko-Attest.
BGBl I 2020/54 bringt insb die Neuregelung der Sozialversicherungsprüfung.
BGBl I 2020/73 änderte im Ausgleichszulagenrecht die Berechnung des Einkommens bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz BGBl I 2020/99 enthält Änderungen bei den Beitragserleichterungen für Dienstgeber.
BGBl I 2020/100 sieht eine Ergänzung beim Verfahren über die Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex vor.
BGBl I 2020/105 regelt die Beschaffung von Schu...