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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 40 Meldung der Zahlungsempfänger (Leistungswerber)

Andreas Blume

1

Anzeigepflicht von Ausgleichszulagenbeziehern: s § 298 Abs 1.

Form der Meldung: Die Form einer Anzeige hins einer Änderung des Nettoeinkommens richtet sich nach § 13ff AVG (§ 357 Abs 1 ASVG; vgl 10 ObS 192/88).

2

Rechtsfolgen bei Missachtung der Meldepflicht: s § 107 Abs 1; die Verletzung von Meldevorschriften bildet einen eigenen Rückforderungstatbestand, dessen Verwirklichung den VT zur Rückforderung verpflichtet. Der Rückforderungsanspruch des SVT gem § 107 besteht schon bei leicht fahrlässiger Verletzung der Meldevorschrift des § 40. Für den Rückforderungsanspruch gem § 107 muss der SVT nur beweisen, dass eine Verletzung der Meldevorschrift des § 40 vorliegt. Sache des Versicherten ist es, nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden an der Verletzung der Meldevorschrift trifft (10 ObS 129/87).

3

Den Ehepartner betreffende Auskünfte: Aus den den Leistungsempfängern periodisch übermittelten Überprüfungsbögen für die Ausgleichszulage ist für jedermann eindeutig erkennbar, dass auch die den Ehepartner betreffenden Auskünfte maßgeblich sind (10 ObS 243/93).

4

Meldepflicht über den Beginn der Erwerbstätigkeit: Der Leistungsempfänger oder Zahlungsempfänger muss dem ...

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