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Abgabenänderungsgesetz 2014
Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014), online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/Abgabenaenderungsgesetz-2014.html.
Der Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2014, mit dem wesentliche Aspekte des neuen Regierungsprogramms umgesetzt werden sollen, enthält folgende Neuregelungen, die den Bereich Personal betreffen:
Aufwendungen oder Ausgaben zur Entlohnung (Geld- und Sachleistungen, ausgenommen Aufwandsersätze) von Arbeits- oder Werkleistungen sind nur bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Diese Regelung soll für alle Dienstnehmer oder vergleichbar eingegliederte Personen gelten.
Bei Arbeitskräfteüberlassungen betrifft die Betriebsausgabenbegrenzung den Beschäftiger und nicht den Überlasser.
Die Betriebsausgabenabzugsgrenze bezieht sich auf alle Vertragsverhältnisse zu Gesellschaften, die im Konzernverbund oder unter dem beherrschenden Einfluss desselben Gesellschafters stehen (bzw. nach den Gesetzesmaterialien alle Personengesellschaften, an denen derselbe Steuerpflichtige beteiligt ist); ist eine Person für mehrere derartig verbundene Unternehmen tätig, ist der Höchstbetrag aliquot entsprechend ...