ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
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§ 471a Umfang der Versicherung
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Die Verneinung eines durchgehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wg der Möglichkeit der sanktionslosen Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen schließt nicht aus, dass wd der wiederkehrenden kurzfristigen tatsächl Inanspruchnahme der Arbeitsleistungen jeweils tageweise versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu Stande kommen könnten, wenn nach dem Gesamtbild der jeweils konkret zu beurteilenden tageweisen Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch diese Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet und nicht nur beschränkt ist. Damit wird auch die Unterscheidung zw der sanktionslosen Ablehnung der Erbringung einzelner Leistungen, etwa bei deren Abruf im Zuge einer Rahmenvereinbarung bei verpflichtender Tätigkeit im Fall der Zusage, und einem generellen Ablehnungsrecht, das die persönliche Abhängigkeit ausschließt, deutlich (VwGH 2003/08/0232, 2002/08/0242, 2001/08/0074, 96/08/0202, 96/08/0255, 88/08/0200).
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Dass durch die Beschäftigung nur ein geringer Teil der dem Beschäftigten an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, schließt seine persönliche Abhängigkeit nicht von vornherein aus (