ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 452 Kosten der Aufsicht
1
Die Bestimmung der Aufsichtsgebühren ist ein Bescheid (Art 1 Abs 2 Z 1 EGVG) an den jeweiligen SVT bzw den HV, nicht eine Verordnung. Die Verletzung des ges Anhörungsrechtes bzw mangelnde Einvernehmensherstellung kann zu Rechtswidrigkeit des entspr Verwaltungsaktes führen (VfSlg 18.118).